Wir benötigen dringend Geld- und Sachspenden, um unseren Gästen zu helfen. Zum Überleben benötigen unsere Gäste und die Tagesstätte MAhL ZEIT folgendes:
Kleidung: Unterwäsche und Strümpfe, vor allem strapazierfähige, wetterfeste Oberbekleidung für alle Jahreszeiten und Schuhe.
Körperpflege: Schampoo , Seife, Zahnpasta, Zahnbürsten und Becher, Hautcreme, Rasierschaum und Einwegrasierer
Für draußen: Zelte und dafür Flickzeug, Rucksäcke, Schlafsäcke, Isomatten , Gaskocher und Kartuschen, Campingbesteck und Campinggeschirr.
Diverses: Schuhputzzeug, Nähzeug, Waschmittel, ganze Fahrräder, Fahrradflickzeug und Werkzeug – nicht nur für Fahrräder, Geschirr, Töpfe, Tabak, Spiele, Bücher und Pflanzen für unseren Saal.
Tiere: Unsere Tagesstätte ist die einzige Einrichtung, in der zweibeinige Gäste Ihre Gefährten mitbringen dürfen. Diese brauchen ihr Hundefutter.
Für unseren Flohmarkt: Lampen, Trödel, Geschirr, Kleinmöbel, Kleidung und Knöpfe.
Neben Sachspenden benötigen wir auch dringend Geldspenden, um unseren Gästen nachhaltig unterstützen und helfen zu können. Eine Spendenquittung lassen wir Ihnen natürlich gern zukommen.
Unser Spendenkonto:
Kontoinhaber: MAhL ZEIT
Bank: HASPA Hamburg
Bankleitzahl: 20050550
Konto-Nr. 1268 112 487
IBAN: DE47200505501268112487
BIC: HASPDEHHXXX
Allgemeine Spendeninfos:
Sachspenden
Für eine Sachspenden-Schenkung erhält das jeweilige Unternehmen eine Spendenbescheinigung über den Gesamtbetrag. Absetzen lässt sich bei reinen Sachspenden allerdings nur die bezahlte Umsatzsteuer. Der Warenwert fließt nicht in die Berechnung ein. Interessante Informationen gibt es hier…
Geldspenden
Privatperson können bis zu 20% Ihres Jahreseinkommens als Sonderausgabe in Form einer Spende geltend machen. Der nachgewiesene Betrag wird dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Bis zu 1650 Euro pro Person dürfen zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Spenden werden also mit einem höheren Prozentsatz als dem aktuellen Steuersatz angerechnet.
Quelle: smart-rechner.de
Steuerinfo
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden. Spenden bis 200 Euro können mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug beim Finanzamt eingereicht werden. Bei Spenden über 200.- Euro ist die Vorlage einer amtlichen Spendenquittung zur Einreichung beim Finanzamt erforderlich.