Spenden
Wir benötigen dringend Geld- und Sachspenden, um unseren Gästen zu helfen. Zum Überleben benötigen unsere Gäste und die Tagesstätte MAhL ZEIT folgendes:
Kleidung: Neue Unterwäsche und Strümpfe. Da wir in der neuen Einrichtung nur eine sehr kleine Notkleiderkammer haben nehmen wir Herrenoberbekleidung und Schuhe nur nach vorheriger Rücksprache an. Rufen Sie uns dazu vorab gern an.
Körperpflege: Shampoo , Seife, Zahnpasta, Zahnbürsten und Becher, Hautcreme, Rasierschaum und Einwegrasierer
Für draußen: Zelte und dafür Flickzeug, Rucksäcke, Schlafsäcke, Isomatten , Gaskocher und Kartuschen, Campingbesteck und Campinggeschirr.
Tiere: Unsere Tagesstätte ist eine der wenigen Einrichtung, in der zweibeinige Gäste Ihre Gefährten mitbringen dürfen. Unsere vierbeinigen Gäste benötigen Hundefutter, Leinen und Halsbänder.
Neben Sachspenden benötigen wir auch dringend Geldspenden, um unsere Gästen nachhaltig unterstützen und helfen zu können. Eine Spendenbescheinigung lassen wir Ihnen gern zukommen.
Unser Spendenkonto:
Kontoinhaber: MAhL ZEIT
Bank: HASPA Hamburg
Bankleitzahl: 20050550
Konto-Nr. 1268 112 487
IBAN: DE47200505501268112487
BIC: HASPDEHHXXX
Allgemeine Spendeninfos:
Sachspenden
Für eine Sachspenden-Schenkung erhält das jeweilige Unternehmen eine Spendenbescheinigung über den Gesamtbetrag. Absetzen lässt sich bei reinen Sachspenden allerdings nur die bezahlte Umsatzsteuer. Der Warenwert fließt nicht in die Berechnung ein. Interessante Informationen gibt es hier…
Geldspenden
Privatperson können bis zu 20% Ihres Jahreseinkommens als Sonderausgabe in Form einer Spende geltend machen. Der nachgewiesene Betrag wird dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Bis zu 1650 Euro pro Person dürfen zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Spenden werden also mit einem höheren Prozentsatz als dem aktuellen Steuersatz angerechnet.
Quelle: smart-rechner.de
Steuerinfo
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden. Spenden bis 200 Euro können mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug beim Finanzamt eingereicht werden. Bei Spenden über 200.- Euro ist die Vorlage einer amtlichen Spendenquittung zur Einreichung beim Finanzamt erforderlich.